Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Alle Informationen im Detail

Prognosen sagen , dass die staatliche Rente schon jetzt und in naher Zukunft für viele Bezieher nicht mehr genügen wird.

Das Rentenniveau liegt laut der Deutschen Rentenversicherung bis zum Jahr 2030 nur noch bei etwa 48 % des durchschnittlichen Einkommens, die Tendenz ist eher sinkend.

Indem sie auch privat etwas für ihre Altersvorsorge tun, können Arbeitnehmer:innen selbst die Lücke zwischen dem letzten Einkommen und der Rentenleistungen schließen. Eine Maßnahme dafür ist die betriebliche Altersvorsorge – kurz bAV. Dabei wird auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichtet, um ihn in die bAV einzuzahlen und sich damit Rentenanwartschaften aufzubauen.

Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge

Die bAV ist eine Form der persönlichen Altersvorsorge. Jeder deutsche Arbeitnehmende hat das Recht, über seinen Arbeitgeber eine Altersvorsorge laufen zu lassen.

Vorteil Entgeltumwandlung

Arbeitnehmer:innen verzichten auf einen Teil ihes Bruttoentgeltes, welches in die bAV umgewandelt wird. Durch diese Entgeltumwandlung wird der Beitrag innerhalb der gesetzlichen Vorgaben steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt.

Wege der betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV kennt 5 Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Die Philips Pensionskasse (VVaG) vereint die Vorteile der bAV im Durchführungsweg Pensionskasse.

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Das 3-Schichtenmodell Definition & Erklärung

Gut zu wissen: Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten 3-Schichten-Modell. Ein wenig gleicht das 3-Schichten-Modell einem großen Baukasten: Aus verschiedenen Elementen (Basisversorgung, Zusatzversorgung und Private Versorgung) baut sich eine individuelle Zukunftsvorsorge auf. Die private wie auch die betriebliche Altersvorsorge wird abhängig vom jeweiligen Produkt von den Anbietern oder vom Staat gefördert, zum Beispiel in Form von Prämien oder Steuervorteilen. Die gesetzliche Rente basiert vor allem auf Solidarität, die betriebliche und private Rente auf Eigeninitiative und Förderung. Das 3-Schichtenmodell verdeutlicht, welche Möglichkeiten Sie haben, für Ihren Lebensabend vorzusorgen:

1. Schicht
Basisversorgung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Einkommen sozialversicherungspflichtig ist, die Basis der Altersvorsorge. Aufgrund der Zahlung von Beiträgen entsteht ein Rentenanspruch. Die Grundidee der gesetzlichen Rente ist das Generationenmodell mit dem Gedanken, dass die aktuell in die Versicherung einzahlenden Arbeitnehmer die Lasten der aktuellen Rentenzahlungen tragen.

2. Schicht
Zusatzversorgung
Diese Schicht umfasst die betriebliche Altersvorsorge und die staatlich geförderte Riester-Rente. In der betrieblichen Altersvorsorge wird mit Beteiligung des Arbeitgebers eine weitere, wichtige Komponente der Altersvorsorge für den Arbeitnehmer aufgebaut.

3. Schicht
Private Versorgung
Die private Altersvorsorge wird ausschließlich von jedem Einzelnen selbst finanziert und aufgebaut. Immobilien, Kapitalanlageprodukte von Banken oder Versicherungsprodukte bieten zahlreiche Möglichkeiten, die wirtschaftliche Situation im Alter zu verbessern.

Steuerliche Betrachtung Alle Vorteile und Möglichkeiten

Hinsichtlich der Besteuerung der Beiträge hat ein Mitglied folgende Möglichkeiten.

1. Steuerbefreiung durch Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG
Beiträge sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Dadurch unterliegt die Rentenleistung der nachgelagerten Versteuerung. Der Arbeitnehmer hat bei unterjährigem Arbeitgeberwechsel die Möglichkeit die Steuervergünstigungen nach § 3 Nr. 63 EStG mehrfach voll auszunutzen.

2. Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG
Mitglieder der Pensionskasse, die bis zum 31.12.2004 erstmals eine Entgeltumwandlungsvereinbarung mit ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben (sogenannte Altzusagen), konnten bislang zusätzlich zu den Förderbeiträgen aus 1. einen Betrag von bis zu 1.752 EUR pro Jahr pauschalversteuert nach § 40 b EStG mit einem Steuersatz von 20 % versteuern.

Die Rentenleistung ist nur mit ihrem Ertragsanteil zu versteuern. Der jeweilige Ertragsanteil ist vom Alter des Rentenempfängers bei Rentenbeginn abhängig. Mit Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes kann die Pauschalversteuerung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden.

3. Vervielfältigungsregelung/Nachzahlregelung nach § 3 Nr. 63 EStG
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses gibt es die Möglichkeit, im Rahmen einer Abfindungszahlung steuervergünstigte Einmalzahlungen in die Pensionskasse einzubringen. Bei ruhenden Dienstverhältnissen (z. B. aufgrund von Elternzeit) und einem beitragsfrei gestellten Pensionskassen-Vertrag kann für jedes »ruhende« Kalenderjahr ein Betrag von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (max. 10 Kalenderjahre) steuerfrei nachgezahlt werden.

Krankenkassenbeträge Im Leistungsfall

Die Leistungen der Philips Pensionskasse (VVaG) unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gemäß § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.

Beiträge die Mitglieder im Rahmen des Arbeitsverhältnisses in die Pensionskasse einbringen werden i.d.R. durch den Arbeitgeber bezuschusst und steuer- und sozialabgabenvergünstigt abgeführt. Der hieraus finanzierte Rentenanspruch unterliegt grundsätzlich der vollen Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Mitglieder, die Ihre Beiträge nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses privat fortführen, haben den monatlichen Beitrag bereits versteuert und verbeitragt. Hier gilt, dass dieser Teil des Rentenbezuges nicht der doppelten Verbeitragung in der Krankenkasse unterliegt.

Über die tatsächliche Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung entscheidet grundsätzlich Ihre zuständige Krankenkasse. Wir sind als Zahlstelle verpflichtet, den Beginn und die Höhe sowie Änderungen Ihrer Rente über das maschinelle Zahlstellenverfahren an die gesetzlichen Krankenkassen zu melden. Sofern Ihre Krankenkasse meldet, dass Beiträge von Ihrer Rente abzuführen sind, werden diese i.d.R direkt von der Philips Pensionskasse (VVaG) einbehalten und an die Krankenkasse abgeführt. Im Rahmen der Leistungsmitteilung (§ 22 Nr. 5 EstG) erhalten Sie eine jährliche Abrechnung über die einbehaltenen Beiträge.

Informationen zu Risiken des Altersversorgungssystems Risiken erkennen und absichern

Pensionskassen haben über die mit dem Altersversorgungssystem verbundenen finanziellen, versicherungstechnischen und sonstigen Risiken sowie über die Art und Aufteilung zu informieren.

Die mit dem Altersvorsorgesystem der Philips Pensionskasse verbundenen Risiken für Mitglieder umfassen insbesondere die biometrischen Risiken der Langlebigkeit, Risiken der Eintrittswahrscheinlichkeit von Invalidität und Hinterbliebenenleistungen sowie die Risiken, den Rechnungszins nicht zu erwirtschaften.

Die Philips Pensionskasse (VVaG) entgegnet dem u.a. mit einem umfassenden Risikomanagement-System oder Verstärkung der Deckungsrückstellung, um die garantierten Leistungen und Anwartschaften sicherzustellen.

Darüber hinaus sind ab 01.01.2022 laufende Leistungen und erworbene Anwartschaften von regulierten Pensionskassen – wie die Philips Pensionskasse (VVaG) – über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sicherungspflichtig. Sollte die Pensionskasse nicht mehr alle Leistungen zahlen können und müsste Anwartschaften kürzen, so tritt der Arbeitgeber in die Zahlungspflicht ein. Durch die Sicherungspflicht im PSVaG sind solche laufenden Renten und erworbenen Anwartschaften im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers, der die Pensionskassenzusagen gegeben hat, abgesichert.

Versichert bei der Philips Pensionskasse Zusammenfassung der Vorteile und erweiterte Informationen

Eine Mitgliedschaft in der Philips Pensionskasse (VVaG) lohnt sich. Neben den vielen Vorteilen ist sicherlich auch die professionelle und qualitativ hochwertige Arbeit der Pensionskasse ein wichtiges Kriterium. Gerne fassen wir an dieser Stelle nochmal die wichtigsten Argumente für Sie zusammen.

Informationen für Pensionskassenanwärter bei Beginn des Versicherungsverhältnisses bzw. vor Beitritt zu dem Altersversorgungssystem im Tarif 2021 der Philips Pensionskasse (VVaG) gemäß § 234 m und § 234 n Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die Philips Pensionskasse (VVaG) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Sitz in der Röntgenstraße 24 – 26, 22335 Hamburg und

unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Tarif 2021 wird seit dem 01.01.2021 angeboten. Alle neu in die Pensionskasse eintretenden Arbeitnehmer, also alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der Philips GmbH oder einem gemäß Satzung an der Philips Pensionskasse (VVaG) beteiligten Unternehmen stehen,

werden in diesem Tarif versichert. Darüber hinaus erhalten Mitglieder der Pensionskasse, die bislang im Tarif 1985 bzw. 2002/2002Z versichert sind und nun ihren Versicherungsschutz erweitern wollen, eine Versicherung nach diesem Tarif. Es wird eine Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversorgung angeboten.

  • Arbeitgeberzuschuss

    Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen i. d. R. einen monatlichen Zuschuss zu Ihrem Vertrag bei der Philips Pensionskasse (VVaG).

  • Steuerfreiheit

    Sie haben die Möglichkeit, die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei (innerhalb der gesetzlichen Grenzen) per Entgeltumwandlung zu zahlen.

  • Keine Provisionen und Abschlussgebühren

    Vermittlung und Abschluss der betrieblichen Altersversorgung in der Philips Pensionskasse (VVaG) sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenlos.

  • Inklusive Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung

    Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist eingeschlossen. Der Umfang variiert je gewähltem Tarif.

  • Portabilität

    Einbringung oder Mitnahme des angesammelten Kapitals ist bei Arbeitgeberwechsel im Rahmen der gesetzlichen Regelung möglich.

  • Flexibilität

    Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie die Beitragszahlung flexibel gestalten.

  • Keine Anrechnung bei Arbeitslosigkeit

    Die Ansprüche aus Ihrem Vertrag bei der Philips Pensionskasse (VVaG) werden nicht auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit angerechnet.

  • Gute Ergebnisse und Kennzahlen

    Die Kennzahlen sowie Ergebnisse der Pensionskasse sprechen für sich.

  • Exzellenter Service

    Wir sind immer für Sie da und haben einen hohen Anspruch unsere Mitglieder bestmöglich zu betreuen.

  • Sicherheit

    Egal ob die finanzielle Absicherung Ihrer Ansprüche, als auch die Absicherung unserer IT-Landschaft und somit Ihrer Daten ist für uns ein besonderes Gut und hat einen hohen Stellenwert.

Heute Mitglied werden und für das Morgen vorsorgen.

Machen Sie diesen wichtigen Schritt in Richtung einer gesicherten Altersvorsorge und werden noch heute Mitglied der Philips Pensionskasse (VVaG)!

Haben Sie noch Fragen oder bestehen noch Zweifel? Dann vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch, sodass wir Sie von den vielen Vorteilen der Pensionskasse überzeugen können.