Informationen für Pensionskassenanwärter

vor Beitritt zu dem Altersversorgungssystem im Tarif 2021 der Philips Pensionskasse (VVaG) gemäß § 234 n i.V.m. § 234 m Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die Philips Pensionskasse (VVaG) bietet Ihnen die Möglichkeit, eine lukrative Altersvorsorge aufzubauen und so Ihre Versorgungslücke zu reduzieren.

Die Philips Pensionskasse (VVaG) ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Sitz in der Röntgenstraße 24 – 26, 22335 Hamburg und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht.

Der Tarif 2021 wird seit dem 01.01.2021 angeboten. Alle neu in die Pensionskasse eintretenden Arbeitnehmer, also alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis mit der Philips GmbH oder einem gemäß Satzung an der Philips Pensionskasse (VVaG) beteiligten Unternehmen stehen, werden in diesem Tarif versichert.

Darüber hinaus erhalten Mitglieder der Pensionskasse, die bislang im Tarif 1985 bzw. 2002/2002Z versichert sind und nun ihren Versicherungsschutz erweitern wollen, eine Versicherung nach diesem Tarif.

 

Welche Leistungen bietet die Philips Pensionskasse im Tarif 2021? 

Altersrente
Sie können Ihre Altersrente ab dem 67. Lebensjahr, spätestens mit Erreichen des 70. Lebensjahres und bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Anspruch nehmen. Vorzeitig können Sie die Rente ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen (0,25 % Abschlag monatlich der versicherten Rente bei Rentenbeginn vor dem 67. Lebensjahr) beanspruchen. Bei Rentenbezug nach dem 67. Lebensjahr erhalten Sie entsprechende Zuschläge (0,25 % Zuschlag monatlich der versicherten Rente bei Rentenbeginn nach dem 67. Lebensjahr).

Invalidenrente
Für den Fall der Erwerbsminderung bzw. der Berufsunfähigkeit erhalten Sie nach Feststellung des zuständigen Sozialversicherungsträgers eine Invalidenrente in Höhe der erreichten Altersrentenanwartschaft (nicht der im Alter von 67 Jahren erreichbaren Altersrente).

Hinterbliebenenrente
Die Philips Pensionskasse versichert nicht nur Sie als Mitglied, sondern sichert für den Fall Ihres Versterbens auch Ihre Familie ab. Unabhängig davon, ob der Tod des Mitglieds vor oder nach Beginn der Altersrente einsetzt, werden eine 60 %ige Witwen-/Witwerrente und eine 20 %ige Waisenrente in Höhe der erreichten Altersrentenanwartschaft gezahlt.

Allgemeines
Die Laufzeit des Versorgungsverhältnisses gilt vom Tag des Versicherungsbeginns (gemäß Angaben des Mitgliedes im Aufnahmeantrag) bis zum Versterben des Mitgliedes und mit Wegfall der im Anschluss gewährten Hinterbliebenenrenten.

Der Tarif 2021 ist mit einem Rechnungszins in Höhe von 0,25 % p. a. kalkuliert zzgl. ggf. Überschuss- beteiligung. Die laufenden Beiträge (mindestens € 10 monatlich) werden jeweils als monatlich wiederkehrende Einmalbeiträge verwendet. Damit setzt sich die Rentenanwartschaft aus den einzelnen Rentenbausteinen (Steigerungsbeträge) für alle bereits entrichteten Beiträge zusammen. Die Invaliditätsleistung bezieht sich auf die jeweils zum Zeitpunkt der Invalidität erreichten Altersrentenbausteine. Dies bedeutet, dass zunächst nur vergleichsweise geringe Invaliditätsleistungen versichert sind, die im Versicherungsverlauf allmählich steigen.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Arbeitgeberzuschuss: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen i. d. R. einen monatlichen Zuschuss zu Ihrem Vertrag bei der Philips Pensionskasse (VVaG).
  • Riesterförderung: Sie haben die Möglichkeit, eine Förderung nach §10a über Ihren Pensionskassenvertrag zu beantragen:
  • Unisex-Tarif, das bedeutet gleiche Leistung bei gleichem Beitrag, unabhängig vom Geschlecht
  • Keine Provisionen und keine Abschlussgebühren
  • Invaliditäts- und Hinterbliebenenabsicherung ist im Rahmen der eingezahlten Beiträge eingeschlossen.
  • Portabilität: Einbringung oder Mitnahme des angesammelten Kapitals ist bei Arbeitgeberwechsel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
  • Flexibilität: Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie die Beitragszahlung flexibel gestalten. Auch Einmalzahlungen sind auf Antrag jederzeit möglich.
  • Bürgergeld: Die Ansprüche gegen über der Philips Pensionskasse werden nicht auf Bürgergeld-Leistungen angerechnet.

Anlagepolitik der Philips Pensionskasse (VVaG)
Gemäß Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der Anlageverordnung und den einschlägigen Rundschreiben der BaFin, werden die Kapitalanlagen der Philips Pensionskasse (VvaG) angelegt. Das Ziel ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Rendite unter Berücksichtigung ausreichender Sicherheit und notwendiger Liquidität. Über diese drei Stützpfeiler steht der Einklang mit der einer internen Nachhaltigkeitsstrategie.

Anlageprofil
Rendite
Liquidät
Sicherheit