Ergänzende Informationen gem. § 4 Abs. 3 VAG-InfoV

Die Philips Pensionskasse (VVaG) stellt über die Jahresmitteilungen hinaus ergänzende Informationen gem. § 234 o VAG i.V.m. § 4 Abs. 3 VAG-InfoV zur Verfügung.

1. Wahlmöglichkeiten des Versorgungsanwärters
Sie erhalten die Informationen vollumfänglich im Rahmen der Jahresmitteilungen. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Wahlmöglichkeiten.

2. Jahresabschluss und den Lagebericht des vorangegangenen Geschäftsjahres
Download Geschäftsbericht 2022

3. Erklärung zu den Grundsätzen der Anlagepolitik
Zur Seite Anlagepolitik

4. Höhe der Leistungen im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Weitergehende Simulationsberechnungen können bei den Ansprechpartner:innen der Pensionskasse angefordert werden.

5. Modalitäten nach denen Anwartschaften, im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, auf eine andere durchführende Einrichtung übertragen werden können
Weitergehende Informationen sind den gesetzlichen Vorgaben des § 4 BetrAVG zu entnehmen oder bei den Ansprechpartner:innen der Pensionskasse zu erfragen.

6. Garantieelemente
Sie erhalten die Informationen vollumfänglich im Rahmen der Jahresmitteilungen.

7. Steuerliche Regelungen und Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
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