Nachhaltigkeitsstrategie

Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage
der Philips Pensionskasse (VVaG)

 

Stand: Januar 2023
 
 

Präambel

 

Die Themen der Nachhaltigkeit, als Zusammenfassung der ökologischen, der sozialen und der eine verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffenden Entwicklungen (ESG – E (environment, S (social), G (governance), beeinflussen unmittelbar und global das zukünftige gesellschaftliche Zusammenleben sowie jede Wirtschaftstätigkeit und Staatsführung.

 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Kapitalanlage bietet die Möglichkeit, einen Beitrag zur Erreichung einer klimaverträglichen und nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten, wie sie u. a. in der Agenda 2030 der UN mit ihren 17 Sustainable Development Goals (SDGs) definiert ist.

 

Nachhaltigkeitsfragen und die damit verbundenen Chancen und Risiken können einen maßgeblichen Einfluss auf jede Kapitalanlagetätigkeit haben. So werden u.a. die Geschäftspraktiken und die Ertragspotenziale von Unternehmen und damit deren Bonität, Dividendenfähigkeit und Aktienkursentwicklung zunehmend von der Beachtung der Nachhaltigkeit beeinflusst. Auch andere Assetklassen, wie z. B. Immobilien, stehen unter steigenden Anforderungen zur Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit.

 

Aus diesen Gründen berücksichtigt die Philips Pensionskasse (VVaG), kurz Pensionskasse, ausgewählte Nachhaltigkeitskriterien -in Abhängigkeit von der jeweiligen Anlageart- in Teilen der Anlagetätigkeit sowie in ihrem Risikomanagementsystem.

 

Grundlagen/Ziele

 

Neben den etablierten Zielen Rendite, Liquidität, Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit stellt die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken ein weiteres Element in der Steuerung der Anlagetätigkeit der Pensionskasse dar.

 

Ausdrücklich erfolgt die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfragen in der Anlagepolitik der Pensionskasse nicht unter Wettbewerbsgesichtspunkten oder aus Vertriebsgründen.

 

Aus der Nichtberücksichtigung möglicher Nachhaltigkeitsaspekte können sich u. a. Bewertungs- und Ausfallrisiken, z. B. Kursrückgänge bei Aktien oder Ausfälle bei Anleihen von solchen Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften oder als in problematisch eingeschätzten Branchen tätig sind, ergeben und für die Kapitalanlage der Pensionskasse potentielle oder tatsächliche Anlagerisiken darstellen.

 

Mit Blick auf den Klimawandel sind neben physischen auch die sogenannten Transitionsrisiken, wie politisch motivierte Veränderungen der Rahmenbedingungen für einzelne Branchen, beispielsweise der Kohleausstieg oder das Verbot des fossilen Verbrennungsmotors, steigende CO2-Preise im Emissionshandel oder Haftungsrisiken bei Umweltverschmutzungen für den Anlageerfolg der Pensionskasse relevant.

 

Es ist das vorrangige Anlageziel der Pensionskasse eine für die Mitglieder möglichst auskömmliche und sichere Rendite -bei angemessenem Risiko- mit den Kapitalanlagen zu erwirtschaften. Die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bildet dabei keine übergeordnete Vorgabe.

 

Die Betrachtung von Nachhaltigkeitskriterien in der Kapitalanlage unterstützt die Pensionskasse aber bei der Identifikation und beim Management von möglichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und kann mittel- und langfristig auch neuartige und zusätzliche Ertragschancen eröffnen. Durch die Betrachtung möglicher Nachhaltigkeitsrisiken wird somit die Resilienz der Kapitalanlage gestärkt.

 

Wesentliche strategische Festlegungen zu einzelnen Anlagearten


a) Wertpapiere

 

Zur Reduktion und Kontrolle der Nachhaltigkeitsrisiken werden für alle Anlagen im Wertpapierbereich klar definierte Anforderungen in Bezug auf ausgewählte ESG-Kriterien gestellt.
 
Im Einzelnen nutzt die Pensionskasse derzeit die folgenden ESG-Vorgaben für die Wertpapier-Direktanlagen und alle an Asset Manager vergebenen Wertpapier-Mandate:

 

  • Einhaltung eines Mindest-ESG-Gesamtscores für die jeweiligen Portfolien insgesamt
  • Einhaltung eines maximalen Carbon-Footprints für die jeweiligen Portfolien insgesamt
  • Einhaltung eines Mindest-ESG-Ratings für die Emittenten von Anleihen inkl. maximale Quoten für unter ESG-Gesichtspunkten nicht bonitätsmäßig erfasste („geratete“) Emittenten von Anleihen
  • Einhaltung eines Mindest-ESG-Ratings für Aktien inkl. maximale Quoten für unter ESG-Gesichtspunkten nicht geratete Aktien

 

Neben den genannten eigenen, auf der ESG-Systematik des Datenlieferanten „MSCI ESG“ beruhenden, Grenzvorgaben beachtet die Pensionskasse auch normbasierte Prinzipien, d. h. anerkannte Definitionen internationaler Organisation, wie den „UN Global Compact“, bei der Festlegung von ESG-Anlagezielen. Es wird hierbei z. B. hinterfragt, zu wie viel Prozent ein externes Mandat die 10 Prinzipien des Global Compact abdeckt.

 

Die jeweiligen ESG-bezogenen Risikolimite werden individuell je nach Anlageart und Anlagestil der beauftragten Asset Manager definiert.

 

Alle Asset Manager von Wertpapiermandaten sollen in erster Linie eine Outperformance ggü. etablierten, traditionellen Benchmarken erzielen, spezielle ESG-bezogene Benchmarken kommen deshalb nicht zum Einsatz

 

Die Pensionskasse schließt grundsätzlich Unternehmen und Staaten vom Investment aus, deren Geschäftstätigkeit bzw. Staatsführung mit besonders hohen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken verbunden ist. Die Ausschlüsse beziehen sich aktuell auf:

 

  • Unternehmen, die direkt in die Herstellung und den Vertrieb von Waffen aller Art involviert sind (sogen. „direct involvements“)
  • Länder, die zu den 20 % schlechtesten Staaten der Welt gem. dem aktuellen „Corruption Perceptions Index“ von Transparency International gehören; der Ausschluss gilt auch für Gebietskörperschaften der Länder, also Bundesländer und Kommunen

 

Derivative Finanzinstrumente (in den Wertpapier-AIF) sind kein Gegenstand der Nachhaltigkeitsstrategie, da sie im externen ESG-Berichtswesen der Master-KVG (derzeit) nicht berücksichtigt werden können.

 

Im Rahmen der mit der Aktienanlage verbundenen Stimmrechte nimmt die Pensionskasse über eine Dienstleistung der Master-KVG für die Wertpapieranlagen bzw. die Verwahrstelle einen gewissen Einfluss auf die Beachtung des Nachhaltigkeitsgedankens bei börsennotierten Unternehmen.

 

Für die Festlegung der Empfehlungen zur Stimmrechtsausübung arbeitet die Master-KVG ihrerseits mit einem externen Fachberater zusammen und folgt dabei national den BVI-Analyse-Leitlinien und international der länderspezifischen Regulierung sowie einschlägigen Governance-Vorgaben.

 

In den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften selbst werden die erarbeiteten Empfehlungen dann von der Verwahrstelle vorgetragen.


b) Immobilien

 

Im Bereich der direkt gehaltenen Immobilienanlagen bestehen folgende ESG-Vorgaben:

 

  • Ausschluss ausgewählter gewerblicher Mieter, wie z. B. Glückspielhallen, Waffengeschäfte, reine Tabak- und Alkoholläden sowie Sexshops
  • Für alle Objekte sollen Verbrauchs- und/oder Bedarfsausweise vorliegen
  • Im Rahmen der jährlichen Budgetplanungen für Instandhaltungsmaßnahmen sind grundsätzlich Mittel für eine Verbesserung der Nachhaltigkeit der Objekte vorgesehen (sofern entsprechende Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und dazu beitragen, tatsächlich nachhaltige Ziele zu erreichen)
  • Soweit unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt angeraten, sollen die einzelnen Objekte regelmäßig einem ESG-Scoring unterzogen werden

 

Bei den indirekten Immobilienanlagen müssen die seitens der Asset Manager ggf. angewandten Nachhaltigkeitsansätze prinzipiell akzeptiert werden, da die Spezialfonds bereits weitgehend oder voll investiert sind und die Pensionskasse stets nur ein Teil einer Investorengemeinschaft ist.

 

Allerdings nutzt die Pensionskasse im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Anlageausschusssitzungen dafür, die Asset Manager zu einer stärkeren Berücksichtigung von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken aufzufordern und darüber transparent zu berichten.


c) Infrastruktur

 

Die Beteiligungen an Erneuerbare Energien-Projekten erfahren keine spezielle ESG-Behandlung, da sie aufgrund ihrer Tätigkeit und Ziele kaum Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

 

Die zuletzt gegebenen Zusagen für Erneuerbare Energien Projekte (und auch für einige Immobilien-Mandate) erfolgten u. a. auch an solche Produkte, die die Vorschriften für explizit nachhaltige Kapitalanlagen gem. der EU-Offenlegungsverordnung umsetzen. Der entsprechende Nachweis für die Eingruppierung wird über Zertifizierungen der Produkte durch unabhängige Ratingagenturen erbracht. Eine interne Überprüfung der Ausweise geschieht mangels vorhandener Kapazitäten nicht.


d) Mikrofinanz

 

Seit 2022 ist die Pensionskasse über Fondsprodukte in Mikrofinanzkrediten investiert.

 

Für die Anlagen in Mikrofinanzkredite erfolgt keine interne ESG-Begleitung, da bereits die mandatierten Asset Manager über eine umfangreiche Methodik zur Erfassung von Nachhaltigkeitskriterien verfügen. Zudem verfolgt der Grundgedanke von Mikrofinanz eindeutige Nachhaltigkeitsziele. Im Ergebnis sollten sich somit nur geringe Nachhaltigkeitsrisiken ergeben können.


e) Rohstoffe

 

In Falle von Rohstoffanlagen sind Finanzprodukte von der Anlage ausgeschlossen, deren Wertentwicklung unmittelbar von der Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abhängt.
 
 

Controlling/Risikomanagement

 

Nachhaltigkeitsrisiken stellen grundsätzlich keine neue Risikoart dar, sondern wirken sich auf die bereits bekannten Risikoarten, wie z. B. Marktpreis-, Kredit- oder ggf. operationelle Risiken, aus. Dies gilt neben Risiken für die Finanz- und Ertragslage vor allem auch für denkbare Reputationsrisiken.

 

Nachhaltigkeitsrisiken werden daher im Rahmen des Risikomanagements der Pensionskasse, d. h. bei der Risikobewertung und Risikosteuerung, in einem angemessenen Umfang bei Stresstest- und Simulationsrechnungen berücksichtigt. Zudem werden mögliche ESG-Risiken über die Festlegung von Risikolimiten für die Kapitalanlagen begrenzt.

 
Die Kontrolle der genannten ESG-Grenzen/-Vorgaben im Rentenpapier- und Aktienbereich erfolgt anhand aussagekräftiger Berichte der Master-KVG für die Wertpapieranlagen. Diese wiederum basieren auf der Systematik des auf ESG-Themen spezialisierten Datenanbieters „MSCI ESG“.

 

Dabei wird u.a. ausgewiesen, welchen Beitrag die in den Portfolios investierten Emittenten/Unternehmen zur Erreichung der SDGs leisten. Basis der Analyse ist der Umsatzanteil, den die Emittenten mit Produkten und Leistungen erwirtschaften, die mindestens eines der 17 SDGs unterstützen.

 

Die Asset Manager von Spezial-AIFs im Wertpapierbereich sind verpflichtet, regelmäßig einen eigenen ESG-Bericht vorzulegen, welcher den jeweiligen Umgang mit dem Nachhaltigkeitsgedanken und die Einhaltung der vorgegebenen ESG-Vorgaben aufzeigt.

 

Generell mandatiert die Pensionskasse nur noch externe Wertpapier-Asset Manager, die die „UN PRI“ („Principles for Responsible Investment“) unterzeichnet haben, diese Leitlinien einhalten und einen Mindestscore im Sinne des „UN PRI“-Rankings erreichen. Die Mindestanforderung bezogen auf das „UN PRI“-Ranking bezieht sich dabei auf die Hauptkategorie „ESG – Investment & Stewardship Policy“.

 

Die zu beachtenden ESG-Limite sind stets ein verbindlicher Bestandteil der Anlagerichtlinien für alle Wertpapier-Spezial AIF-Mandate und die Eigenanlagen in festverzinslichen Wertpapieren. In den jährlichen Anlageausschusssitzungen mit allen externen Asset Managern werden die ESG-Themen ausführlich besprochen.

 

Hält ein Asset Manager eines Wertpapier-AIF-Mandates die vorgegebenen Nachhaltigkeitslimite und -Ausschlüsse längerfristig und trotz entsprechender Hinweise nicht ein, so kann es zu einem Managerwechsel aus diesem Grund kommen.

 

Die ESG-Limite und -Ausschlüsse für die Immobilienanlagen werden laufend vom Portfoliomanagement und Controlling der Pensionskasse intern überwacht. Bei Verstößen findet eine Rücksprache mit der externen Hausverwaltung und/oder den Asset Managern statt.

 

Zu den Aspekten der Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage bzw. deren Umsetzung arbeitet die Pensionskasse fallweise mit einem auf diese Fragestellungen spezialisierten Institut zusammen.

 

Berichtswesen/Kommunikation

 

Die laufende Überwachung der Nachhaltigkeit in den Kapitalanlagen ist ein fester Bestandteil des internen Berichtswesens der Pensionskasse sowie der turnusmäßigen Berichterstattung an den Aufsichtsrat.

 

Dem Aufsichtsrat der Pensionskasse wird zudem die jährlich überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellt. Der Inhalt wird mit dem Gremium ausführlich diskutiert.

 

Des Weiteren wird die „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ in der Geschäfts- und der Risikostrategie, der internen Kapitalanlagerichtlinie und der Beschreibung der generellen Anlagepolitik der Pensionskasse berücksichtigt.

 

Im Rahmen des eigenen Internetauftritts wird die „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ auf der Homepage der Pensionskasse veröffentlicht.

 

Alle Versicherten und die Mitgliedervertreter erhalten die Nachhaltigkeitsstrategie auf Anforderung schriftlich ausgehändigt. Der Aufsichtsbehörde wird die Nachhaltigkeitsstrategie im Falle relevanter Veränderungen jährlich zugesandt.
 

Ausblick

 

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlagepolitik versteht die Pensionskasse als einen fortdauernden Prozess.

 

Der Nachhaltigkeitsgedanken wird allerdings eindeutig nicht als ein vertriebsunterstützender Aspekt genutzt.

 

Die „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ wird deshalb jährlich vom Gesamtvorstand überprüft und sukzessive weiterentwickelt, insbesondere sofern sich neue (aufsichts-)rechtliche Vorgaben und/oder neue Entwicklungen an den Kapitalmärkten, wie z. B. Marktstandards, ergeben sollten.

 

Die vorliegende „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ der Pensionskasse wurde vom Gesamtvorstand am 16.12.2022 besprochen und genehmigt. Sie ist gültig ab dem 01.01.2023.

 
 

Philips Pensionskasse (VVaG)
– Der Vorstand –