Anlagepolitik der Philips Pensionskasse (VVaG) )
Stand: Januar 2023
Einleitung
Die Philips Pensionskasse (VVaG), kurz Pensionskasse, nimmt satzungsgemäß nur Personen von Unternehmen, die von der Philips GmbH als an der Pensionskasse beteiligte Unternehmen bestimmt sind, als Mitglieder auf und bietet ihnen Versicherungsleistungen in Form von laufenden Altersrenten einschließlich Invaliden- und Hinterbliebenenrenten an. Zusätzlich werden diejenigen Personen Mitglied der Pensionskasse, wenn sie im Rahmen eines Versorgungsausgleiches nach dem Versorgungsausgleichsgesetz durch interne Teilung ein Anrecht auf Versorgungsleistungen bei der Pensionskasse erwerben.
Die Pensionskasse trägt im Rahmen ihrer Verpflichtungen somit vor allem die Risiken der Langlebigkeit und der Invalidität.
Oberstes Ziel der Anlagepolitik der Pensionskasse ist daher die dauerhafte Erfüllbarkeit dieser eingegangenen langfristigen Verpflichtungen. Hierzu ist sicherzustellen, dass die Versorgungsansprüche jederzeit durch ein ausreichendes Kapitalvermögen (Sicherungsvermögen) bedeckt sind.
Gemäß der Allgemeinen Anlagegrundsätze des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der quantitativen und qualitativen Vorgaben der aufsichtsrechtlichen Anlageverordnung müssen Pensionskassen ihre gesamten Vermögenswerte nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht so anlegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Portfolios als Ganzes sichergestellt werden. Zudem können auch Aspekte der Nachhaltigkeit im Anlageprozess beachtet werden.
Neben den (aufsichts-)rechtlichen Vorgaben bestimmen insbesondere auch die unternehmensspezifischen Besonderheiten der Pensionskasse als Firmenpensionskasse die Kapitalanlagepolitik.
Zu nennen sind die gute Kalkulierbarkeit von Leistungszeitpunkt und Leistungshöhe, das begrenzte Tarifangebot sowie die gegebenen Ressourcen. Insbesondere der langfristige Charakter der Leistungszusagen der Pensionskasse wird in der Anlagepolitik beachtet.
Die Formulierung dieser Anlagepolitik wird jährlich vom Gesamtvorstand überprüft. Eine unterjährige Anpassung erfolgt insbesondere, sofern sich neue (aufsichts-)rechtliche Vorgaben und/oder neue Entwicklungen an den Kapitalmärkten, wie z. B. neue Anlagealternativen oder Marktumstände, ergeben sollten.
Grundsätzliche Kapitalanlagestrategie
Die Kapitalanlage der Pensionskasse ist primär auf eine angemessene jährliche Wertentwicklung (laufende Verzinsung, Nettoverzinsung) bei einem jederzeitigen Erhalt ausreichender Sicherheitsreserven (Substanzerhalt) ausgerichtet, um eine für die Mitglieder langfristig planbare und attraktive Rentenleistung zu ermöglichen. Die fallweise Realisierung von Bewertungsreserven ist nicht ausgeschlossen.
Ein weiterer zentraler Aspekt der gesamten Kapitalanlage ist die angemessene Diversifikation der Gesamtanlagen über diverse Anlageklassen und Anlagestile hinweg. Hiermit wird unter anderem sichergestellt, dass eine übermäßige Abhängigkeit z. B. von einem bestimmten Vermögenswert/Emittenten und eine übermäßige Risikokonzentration im Portfolio als Ganzes vermieden wird.
Die optimale Verteilung der intern freigegebenen Anlageklassen (strategische Asset Allokation) wird turnusmäßig über einen stringenten Asset-Liability-Management-Prozess (ALM-Ansatz) ermittelt. Dabei wird eine umfangreiche stochastische ALM-Studie z. Z. über die kommenden fünfzehn Jahre durchgeführt. Als Fazit der Studie werden Wahrscheinlichkeiten für die Einhaltung zentraler Unternehmenskennzahlen in der Zukunft ermittelt.
Auf Grundlage der gewonnenen Ergebnisse aus der ALM-Studie legt der Aufsichtsrat der Pensionskasse die strategische Anlagestrategie für die nächsten drei Jahre fest.
Auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände, wie z. B. bestandsgefährdender Kapitalmarktkrisen oder kurzfristiger Anlagemöglichkeiten, werden die strategische Asset Allokation der Gesamtanlagen insgesamt oder einzelne Anlagegrenzen durch den Aufsichtsrat auch vorzeitig angepasst.
Die aktuell gültige strategische Allokation der Anlagen der Pensionskasse enthält Bandbreiten für die jeweiligen Marktwerte der Anlageklassen Anleihen (35 – 80 %), Immobilien (10 – 35 %), Alternative Investments (10 – 20 %) und Aktien (0 – 15 %).
Die konkrete Aufteilung des Vermögens auf die verschiedenen Anlagearten berücksichtigt neben den kurz- und mittelfristigen Kapital- und Immobilienmarkteinschätzungen vor allem die aus den eingegangenen Verpflichtungen resultierenden bilanziellen und liquiditätsseitigen Erfordernisse sowie die jeweilige Risikotragfähigkeit der Pensionskasse.
Mit allen direkt gehaltenen Anlagen in Wertpapieren und Immobilien sowie bei allen Beteiligungen verfolgt die Pensionskasse prinzipiell eine langfristige Anlageabsicht („buy-and-hold-Strategie“). Der vereinzelte Verkauf entsprechender Anlagen ist allerdings möglich.
Die in den externen Mandaten gehaltenen Wertpapiere und Immobilien werden hingegen primär „aktiv“ verwaltet, d. h. hier kann es aufgrund fundamentaler und markttechnischer Einschätzungen zu laufenden Anpassungen der Bestände kommen.
Der Erwerb von Indexfonds (ETFs) in der Direktanlage oder in den Spezial-AIFs ist zulässig.
Da die gegebenen Gesamtanlagen als ausreichend diversifiziert und rentierlich erachtet werden, um die Anforderungen der eingegangenen Verbindlichkeiten dauerhaft bedienen zu können, ist die Aufnahme neuer Anlageformen in das Portfolio nur noch selektiv vorgesehen.
Alle Investitionen erfolgen stets streng risikokontrolliert. Für Investitionen in bisher nicht vorhandene Anlagearten oder Anlagesegmente besteht ein spezieller Prüfungsprozess („Neue Märkte/Neue Produkte“-Prozess), der auch Nachhaltigkeitsaspekte beinhaltet.
Sämtliche Engagements in „Investmentvermögen“ (Fondsanlagen) unterliegen zusätzlich einem jährlich oder fallweise umzusetzenden Auswahl- und Prüfungsprozess.
Bei allen Anlagen wird auf eine möglichst hohe Liquidität des Gesamtportfolios geachtet. In Einzelfällen bzw. bei bestimmten Anlagearten (Beteiligungen, Immobilien) kann diese allerdings eingeschränkt sein, um die Erzielung einer höheren Gesamtverzinsung zu ermöglichen.
Ausgeschlossen für eine Kapitalanlage sind derzeit die Anlageklassen Hedgefonds und außerbörsliches Beteiligungskapital für Frühphasenfinanzierungen (Private Equity).
Nachhaltigkeitskonzept
Da die Pensionskasse, die sich aus einer Nichtbeachtung des Nachhaltigkeitsgedankens ggf. ergebenden Risiken für den Anlageerfolg vermeiden will bzw. die Anlagechancen einer nachhaltigen Anlage fallweise nutzen möchte, werden Aspekte der Nachhaltigkeit in der Anlagepolitik berücksichtigt.
Aufgrund dessen und da gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes Pensionskassen in ihrer Anlagepolitik den Gedanken der Nachhaltigkeit berücksichtigen sollten, hat die Pensionskasse eine eigenständige „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ definiert.
Für nähere Details wird auf die „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlage“ auf der Homepage der Pensionskasse verwiesen.
Im Zentrum der Nachhaltigkeitsstrategie steht die Bewertung der ESG-bezogenen Qualität („Environmental“, „Social“, „Governance“; d. h. ökologische, soziale und die verantwortungsvolle Unternehmensführung betreffende Belange“) möglichst aller derzeitigen und zukünftigen Kapitalanlagen.
Im Rahmen eindeutiger Zielvorgaben werden hierzu grundsätzlich sämtliche Wertpapieranlagen u. a. einem ESG-Scoring unterworfen. Anlagen ohne eine entsprechende Bewertungsmöglichkeit im Sinne der Nachhaltigkeit werden auf einen überschaubaren Anteil der Gesamtanlagen beschränkt.
In Bezug auf die Beurteilung von Umweltbelastungen wird z.B. laufend der „Carbon-Footprint“ aller Wertpapierinvestments ermittelt.
Um „Governance“-Aspekte zu berücksichtigen, sind z.B. Staatsanleihen von den 20 % der weltweiten Länder, die in Bezug auf Korruption am schlechtesten eingestuft werden, vom Erwerb ausgeschlossen.
Generell sind zudem alle Aktien und Anleihen von Unternehmen, die „direkt“ in die Herstellung und den Vertrieb von Waffen involviert sind (gem. der ESG-Systematik des Datenanbieters „MSCI ESG“), für die Kapitalanlage der Pensionskasse nicht zulässig.
Über entsprechende Angebote von Dienstleistern nimmt die Pensionskasse -im Rahmen ihrer Möglichkeiten- in gewissem Umfang Einfluss auf Unternehmensentwicklungen (Stimmrechtsausübungen).
Für die im Bestand befindlichen Immobilienobjekte bestehen Ausschlusslisten für bestimmte gewerbliche Mieter. Die laufenden Instandhaltungen beziehen auch Nachhaltigkeitsmaßnahmen mit ein, sofern diese technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Im Falle der indirekten Immobilienanlagen wird über die Anlageausschüsse der Spezialfonds darauf gedrängt, dass die Asset Manager Nachhaltigkeitskriterien stärker beachten und darüber transparent berichten.
Bereits vor Verabschiedung der eigenständigen „Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlagen“ hat die Pensionskasse grundsätzlich Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in der Anlagepolitik berücksichtigt.
So sind z. B. seit langem keine Finanzprodukte zulässig, deren Wertentwicklung direkt von der Preisfindung bei Grundnahrungsmitteln abhängt. In größerem Umfang bestehen zudem bereits seit über zehn Jahren Beteiligungen an Erneuerbaren Energien Projekten (primär Photovoltaik und Wind, in geringem Umfang Wasserkraft).
Risikobewertung und Risikosteuerung
Die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anlagegrundsätze und der internen Regelungen bzw. Leitlinien ist durch ein qualifiziertes Anlagemanagement, geeignete Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren (Risikosteuerung und -kontrolle), eine angemessene strategische und taktische Anlagepolitik sowie sonstige organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufgabentrennungen, Wertsicherungskonzepte) sicherzustellen.
In der Pensionskasse bestehen implementierte Prozesse und Analysemethoden bzw. ein flexibles und umfassendes Risikomanagement-System mit der Zielsetzung, die Risiken im Gesamtunternehmen strukturiert und systematisch zu erfassen und zu klassifizieren. Alle Risiken, die sich negativ auf die Wirtschafts-, Finanz- oder Ertragslage der Pensionskasse auswirken könnten, sind dabei relevant. Dies gilt ausdrücklich für Kapitalanlage- und mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlage.
Eine eigenständige interne Risikocontrolling-Funktion unterstützt den Vorstand der Pensionskasse bei der laufenden Weiterentwicklung dieses Managementsystems durch eine bestmögliche Integration in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse der Einrichtung.
Sämtliche denkbaren Risiken für das Gesamtunternehmen werden mindestens einmal jährlich erfasst und halbjährlich bzw. anlassbezogen auf ihre Aktualität und Vollständigkeit hin überprüft. Die identifizierten Risiken werden nach ihrem Ausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und gewichtet.
Alle „wesentlichen“ Risiken gemäß dem vorgenannten internen Prozess werden, gemeinsam mit dem „Value-at-Risk“ (VaR) der Kapitalanlagen (Konzept zur Ermittlung von Verlustrisiken in einer bestimmten Haltedauer), in einem Bericht zur „Risikotragfähigkeit“ berücksichtigt.
Die einschlägigen Risiko-Kennzahlen zu den Wertpapieranlagen werden nach marktüblichen Konzepten (neben VaR u. a. auch Stresstests, Marktrisikopotential, Wertuntergrenzen) durch einen externen Dienstleister berechnet und zugeliefert.
Für die Immobilien- und Beteiligungsanlagen werden durch unabhängige Gutachter zeitnahe Verkehrs- bzw. Ertragswerte ermittelt.
Die genannten Rahmenbedingungen für die organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zum Risikomanagement, speziell für die Kapitalanlage inkl. des Nachhaltigkeitsgedankens, sind in einem internen Risikohandbuch dokumentiert.
Der Kapitalanlage- und Risikomanagementprozess der Pensionskasse bzw. die Geschäfts- und Risikostrategie werden turnusmäßig unabhängigen Prüfungen (Jahresabschlussprüfung, Interne Revision) unterzogen und regelmäßig mit dem Aufsichtsrat diskutiert und abgestimmt.
Sonstiges
In allen Teilbereichen der Kapitalanlagetätigkeit und des Risikomanagements erfolgen regelmäßige Fortbildungen durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen, Asset Manager-Gespräche und –unterlagen sowie der Teilnahme an Arbeitskreisen insbesondere für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Auf diese Weise werden neue Marktstandards zeitnah gesehen und in der Pensionskasse bzw. deren Anlagepolitik umgesetzt.
Die vorliegende Beschreibung der Anlagepolitik für die Kapitalanlagen der Pensionskasse wurde vom Gesamtvorstand am 16.12.2022 besprochen und genehmigt. Sie gilt ab dem 01.01.2023.
Philips Pensionskasse (VVaG)
– Der Vorstand –